(Stand 4.1.2017)
Der Prüfungsplan orientiert sich an den jeweiligen Studienplänen.
Zwei-Fach-Studium Gymnasium / Oberschule (2F) |
benotet | Semester | |||
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PD 1 Theoretische und empirische Grundlagen des Lehrens und Lernens von Physik (Kombinationsprüfung*) | |||||
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ja | |
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nein | ||||
PD 2 Planung und Analyse von Physikunterricht (mit praxisorientierten Elementen) (Kombinationsprüfung*) | |||||
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ja | 6. Ba
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4. | ||
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nein | 3. | |||
PD 3 Konzeptionen von Physikunterricht (Kombinationsprüfung*) | |||||
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ja | 1. M.Ed. | |||
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ja | 1. M.Ed. | |||
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nein | 1. M.Ed. | |||
PD 4 Begleitmodul Physikdidaktik zum Praxissemester (Kombinationsprüfung*) |
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ja | 2. M.Ed. (Kolloquien im Sept./Okt.) |
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nein | 2. M.Ed. | |||
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Die Prüfungsformen können auch anders gewählt werden. Angegeben sind die Regelformen.
Hinweise zum Zeitplan für die rechtzeitige Erstellung der Masterprüfungs-Unterlagen (wichtig für die Bewerbung zum Referendariat)
Am 11.05.2015 um 07:07 schrieb zpa_fb12@uni-bremen.de an alle Studierenden:
"Liebe Studierende,
der Prüfungsausschuss Master of Education für das Lehramt an Gymnasien (Gesamtschule/ Oberschule) hat sich erneut mit dem Thema Nachmeldung zu Modulprüfung auf seiner Sitzung am 16.12.2014 befasst und folgenden Beschluss gefasst:
"Für die Anmeldung zu Prüfungen tragen die Studierenden die Verantwortung. Dies betrifft sowohl die Einhaltung der Anmeldefristen als auch die Überprüfung des Erfolgs einer Anmeldung. Studierende, die zur Begründung ihrer Anträge auf Nachmeldungen zu Modulprüfungen technische Gründen auf Seiten von PABO angeben, die es ihnen nicht möglich gemacht haben sollen, sich fristgerecht zu einer Modulprüfung anzumelden, müssen diese technischen Probleme nachvollziehbar dokumentieren und unverzüglich dem ZPA mitteilen. Der Nachweis ist insbesondere durch Bildschirmausdrucke und fristgerechte Mails (d.h. Mails während des Anmeldezeitraums) an das Prüfungsamt, in denen das Problem genau beschrieben wird, zu führen.
Anträge auf Nachmeldungen zu Prüfungen aus anderen, von den Studierenden zu vertretenden Gründen werden nur noch in Ausnahmefällen beim Vorliegen besonderer Umstände genehmigt. Hierfür ist ein Härtefallantrag zu stellen und die besonderen Umstände sind zu belegen."
Der Prüfungsausschuss wird den Beschluss strikt anwenden und bittet daher dringend um Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle FB 12 & Lehramt"